Arbeits- & Brandschutz
tipped by Susanne Robakowski

Allgemein
Jährlich ereignen sich in Deutschland etwa 300 tödliche Unfälle durch elektrischen Strom und etwa 30000 durch defekte Elektrogeräte hervorgerufene Brände.
Durch Missachtung der erforderlichen Sicherheitsmassnahmen und Arbeiten mit fehlerhaften Geräten entstehen unzählige Gefahren für Mensch und Tier sowie hohe Gefährdungen von Sachwerten. Um dieses zu vermeiden, sollte dem Arbeits- und Brandschutz eine grosse Bedeutung zugemessen werden.

Arbeitsschutz
Verantwortungsbewusstsein und Umsicht beim Anwenden und Betreiben elektrotechnischer Geräte und Anlagen sind hierbei genauso unerlässlich, wie die fachgerechte Handhabung von Werkzeugen und Geräten. Die Einhaltung der erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Leben, Gesundheit, und Sachwerten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaft erlässt Unfallverhütungsvorschriften, die bei allen Arbeitsanweisungen neben den VDE-Vorschriften zu beachten sind.

Die wichtigsten UVV für den Bereich E-Technik :

  • -VBG 1     - Allgemeine Vorschriften
  • -VBG 4     -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • -VBG 5     -Kraftbetriebene Arbeitsmittel
  • -VBG 14   -Hebebühnen
  • -VBG 74   -Leitern und Tritte
  • -VBG 109 -Erste Hilfe
  • -VBG 125 -Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
  • Die Vorschriften dienen der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten. Der Unternehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die UVV in seinem Betrieb beachtet und eingehalten werden. Sie müssen als Aushang für alle Beschäftigten gut zugänglich sein. Der Arbeitnehmer hingegen ist verpflichtet, die UVV unbedingt zu beachten und Anweisungen des Unternehmers bzw. Vorgesetzten für arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch richtiges Verhalten zu befolgen.

    Die Einhaltung der UVV in den einzelnen Unternehmen wird durch technische Aufsichtsbeamte und Gewerbeaufsichtsämter sowie durch Beauftragte der Berufsgenossenschaft kontrolliert.
    Jeder Arbeitnehmer hat beim Umgang mit Werkzeugen und Geräten darauf zu achten, dass z.B. Bohrwerkzeuge scharf geschliffen sind, Meisselköpfe gratfrei sind, der Hammer fest mit dem Stiel verkeilt ist, Schraubenschlüssel und Schraubendreher entsprechend den Muttern und Schrauben zu wählen sind und keine defekten Maschinen eingesetzt werden.
    Da Elektrowerkzeuge eine häufige Unfallursache sind, bedürfen sie einer besonders sorgfältigen Pflege und Wartung. Sie sind vor jedem Einsatz durch den Benutzer einer Sicherheitsprüfung auf äussere Beschädigungen zu unterziehen. Diese Sichtprüfung erstreckt sich auf den Stecker, die Anschlussleitung und deren Einführung in das Gerät, die Unversehrtheit der äusseren Zuleitungsumhüllung und der Knickschutzhülle sowie auf das Elektrowerkzeug selbst.

    Beim arbeiten auf Baustellen sind die UVV und die VDE-Vorschriften zu beachten. Jedes Risiko ist zu vermeiden und Schutzkleidung und Schutzausrüstung ist zu tragen. Dazu gehören unter anderem :

    Kopfschutz - Schutzhelme
    Fussschutz - Sicherheitsschuhe
    (Stahlkappe, feste Schuhe)
    Augen-und Gesichtsschutz - Brillen, Visiere, Schutzschirme
    Gehörschutz - Stöpsel, Ohrenschützer
    Körperschutz - Schutzmäntel
    Handschutz - Sicherungsgriff mit Stulpe, Handschuhe

    Der Genuss von Alkohol ist grundsätzlich verboten, da das Reaktionsvermögen des Menschen stark herabgesetzt und das Unfallrisiko dadurch stark erhöht wird. Spielereien und Neckereien am Arbeitsplatz sind untersagt.

    Leitern und Rüstungen müssen standsicher (Gummifüsse) aufgestellt und gegen Umkippen gesichert sein. Leitern dürfen nur für den nach ihrer Bauart bestimmten Zweck verwendet werden. Eine Stehleiter darf beispielsweise nicht als Anlegeleiter benutzt werden, da der frei hängende Schenkel ein Abrutschen begünstigen würde und die Scharniere und deren Befestigungen unzweckmässig beansprucht werden würden. Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen werden Holz- und Kunststoffleitern bevorzugt da sie das Unfallrisiko vermindern. Holzleitern dürfen nicht mit deckenden Farbanstrichen versehen werden, da sonst ein Erkennen von Rissbildungen und Verrottungserscheinungen nicht möglich wäre. Bei Stehleitern müssen die Schenkel durch eine Spreizsicherung (z.B. Ketten) gegen Auseinandergleiten gesichert sein. Die oberen Enden müssen abgerundet sein um die Gefahr von Quetschverletzungen zu vermeiden. Bei Anlegeleitern ist ein Anstellwinkel von 70-75° einzuhalten, weil dadurch ein zu starkes Durchbiegen und die Gefahr des Abrutschens verhindert wird.

    Wenn an elektrischen Anlagen gearbeitet werden soll, sind vor Arbeitsbeginn folgende 5 Sicherheitsregeln in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen :

    1. Freischalten
    2. gegen Wiedereinschalten sichern
    3. Spannungsfreiheit feststellen
    4. Erden und Kurzschliessen
    5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken

    Brandschutz
    Für den Schutz von Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Erhaltung von Sachwerten sind Massnahmen zum Schutz vor Bränden unerlässlich. Eine Eigenschaft des elektrischen Stromes ist die Wärmeentwicklung. Zum einen entstehen Brände durch unvorschriftsmässige Planung oder Errichtung elektrischer Geräte sowie deren nicht sachgemässen Gebrauch. Dazu zählen z.B. :

  • - Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen zu brennbaren Materialien
  • - fehlender Fehlerstromschutz
  • - Überlastung elektrischer Leiter
  • - Abdecken von Leuchten, Heizöfen, Fernsehgeräten,Motoren
  • - Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen der Hersteller
  • - Montage und Reparaturen durch elektrische Laien
  • - unbeaufsichtigter Betrieb von Maschinen und Geräten
  • - Zustellen der Luftaustrittsöffnungen von elektrischen Heizgeräten
  • - Umgang mit Feuer und offenem Licht
  • - Rauchen in nicht dafür vorgesehenen Bereichen
  • Desweiteren entstehen Brände durch technische Defekte. Zum Beispiel durch :

  • - unvollkommene Kurz- und Erdschlüsse
  • - lockere elektrische Anschlüsse und Verbindungen
  • - Neutralleiterunterbrechung
  • - Vollschädigung von Isolierungen durh Überspannung
  • - Wärmestau (Staubablagerungen)
  • Diese Gefahren lassen sich nur mindern, indem die elektrischen Anlagen sorgfältig und mit hohem Sicherheitsgrad errichtet und regelmässig überprüft werden. Sollte es doch einmal zu einem Brand kommen sind Sofortmassnahmen zu ergreifen. Dazu sind in allen Einrichtungen Feuerlöschgeräte gut sichtbar anzubringen. Jeder Mitarbeiter sollte in der Handhabung derer unterwiesen sein.

    Erste Hilfe
    Sind Menschen oder Tiere durch einen Brand zu Schaden gekommen, müssen sofort Massnahmen der Ersten Hilfe ergriffen werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt und in ausreichender Menge bereitgehalten sowie ständig erneuert und ergänzt wird. Ebenso sind alle Gebäude, in denen Menschen arbeiten oder sich aufhalten, mit gut ausgeschilderten und ausreichenden Fluchtwegen zu versehen. Auch ein Erste-Hilfe-Kundiger sollte ebenso wie ein Telefon stets präsent sein .