Da in diesen Räumen
der Körperwiderstand des Menschen durch feuchte Haut und leichtere
Bekleidung verringert ist und eine meist gute Erdverbindung über
das Wasserleitungssystem besteht und somit die Unfallgefahr für
den Menschen sehr hoch ist, bestehen besondere Anforderungen an die
Elektroinstallation.
Geringe Berührungsspannungen können bereits gefährliche
Körperströme hervorrufen. Räume mit Badewanne und/oder
Dusche sind sogenannte trockene Räume und werden in verschiedene
Schutzbereiche nach DIN VDE 0100, Teil 701 eingeteilt:
Bereich 0
Bereich 1
Bereich 2
Bereich 3
Der Bereich 0 umfasst das Innere der Bade- oder Duschwanne.
Der Bereich 1 liegt oberhalb der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Duschwanne wird dieser Bereich mit einem Radius von 0,60 m um den Brausekopf begrenzt.
Der Bereich 2 (Sprühbereich) schließt sich an den Bereich 1 an und ist 60cm breit.
Der Bereich 3 folgt daran anschließend mit einer Breite von 2,40 m.
Die Schutzbereiche gelten nur für den Raum selbst. Feste Wände
begrenzen bzw. verändern die Bereichseinteilung. Die Dicke der Wand
wird vom Maß abgezogen. Bereiche hinter festen Wänden verringern
sich also um das Maß der Dicke der Wand.
Zum Bereich 1 gehört
auch der Raum unter der Badewanne, wenn er frei zugänglich ist
(kein Werkzeug erforderlich). Ansonsten gehört der Raum unter der
Badewanne zum Bereich 3 (wenn der Zugang nur mit Schlüssel oder
Werkzeug möglich ist). Die Verlegung von Leitungen ist in diesen
Schutzbereichen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
In Räumen mit Badewanne und/oder Dusche dürfen verlegt werden:
- Leitungen und Kabel ohne metallene Umhüllungen
(z.B. NYY, NYM
- Kunststoffaderleitungen im Isolierrohr
(z.B. H 07 V)
- Stegleitungen z.B. NYIF
(nur im Bereich 3 und außerhalb der
Schutzbereiche)
Leitungen zur Stromversorgung anderer Räume dürfen nicht durch
die Bereiche 0 bis 3 geführt werden. Auf der Rückseite
der Wände in den Bereichen 0, 1 und 2 dürfen Leitungen nur so
verlegt werden, dass eine Mindestwanddicke von 6 cm erhalten bleibt (6cm
nicht mehr gefordert, sondern (50 mm Restwanddicke).
Wenn metallene
Badewannen oder Duschen isoliert sind, müssen sie nicht in den
zusätzlichen, örtlichen Potentialausgleich einbezogen werden
(vorausgesetzt, ein Isolations-widerstand von 50 kOhm besteht). Eine
Einbeziehung wird aber generell empfohlen, da eine Prüfung
(Nachweis) des Isolationswiderstandes sehr aufwendig ist.
Bei fabrikfertigen Duschkabinen gelten die Gerätenormen und nicht
die einzelnen Schutzbereiche. Diese Kabinen sind räumlich
geschlossen. Es muss zwischen Kabinentür und Schalter ein
Mindestabstand von 60cm eingehalten werden, damit die Betriebsmittel
wenigstens unter erschwerten Bedingungen erreicht werden.
Im Bereich 0 sind nur fest installierte, dort erlaubte Betriebsmittel, z.B. Unterwasserleuchten, erlaubt und dürfen mit höchstans 12 Volt Schutzkleinspannung betrieben werden.
Im Bereich 1 dürfen nur ortsfeste Warmwasserwärmer und Abluftgeräte betrieben werden. Zugelassen sind auch Ruf- und Signalanlagen mit einer Spannung bis 25 Volt Wechselspannung oder bis 60 Volt Gleichspannung.
Im Bereich 2 sind zusätzlich fest installierte Leuchten zulässig.
In den Bereichen 0, 1 und 2 sind Schalter, Steckdosen und Verbindungsdosen nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind die Einbauschalter der in diesen Bereichen zugelassenen Geräte.
Im Bereich 3 dürfen Schalter, Steckdosen und sonstige elektrische Betriebsmittel angeordnet sein. Alle Verbindungs- und Gerätedosen müssen jedoch aus Kunststoff sein. Die Steckdosen sind zu betreiben: - mit Schutzkleinspannung - einzeln über einen Schutztrenntransformator - über einen FI-Schutzschalter mit Bemessungsdifferenzstrom = 30mA
In den Bereichen 0 bis 3 gelten für Betriebsmittel folgende Schutzarten:
Bereich 0 = JP x 7 - Wasserdicht
Bereich 1 = JP x 4 - Spritzwassergeschützt
Bereich 2 = JP x 4 - Spritzwassergeschützt
Bereich 3 = JP x 1 - Tropfwassergeschützt
Innerhalb der Schutzbereiche 1, 2 und 3 sind alle fremden
leitfähigen Teile miteinander zu verbinden. Dieser zusätzliche
(örtliche) Potentialausgleich soll die Potentialgleichheit aller
dieser Teile zu jeder Zeit und unter allen Umständen garantieren
und das Auftreten gefährlicher Berührungsspannungen verhindern.
Alle fremden leitfähigen Teile können Wasser-, Abwasser- und
Heizungsrohre sein. Diese Systeme sind durch den Potentialausgleich
miteinander und gemeinsam dann mit dem Schutzleiter der elektrischen
Anlage zu verbinden. Dazu ist eine P-Ausgleichsleitung mit mindestens
einem Querschnitt von 4 mm² zu verwenden.
Auf einen Anschluss der
metallenen Wanne kann verzichtet werden, wenn sie von Gebäude und
anderen metallenen Teilen, die ein Potential einführen können,
isoliert ist. Der Isolationwiderstand muss aber mindestens 50 kOhm
(100 kOhm sind in der Diskussion) betragen. Das lässt sich durch
Messungen nachweisen, die in jedem Badezimmer nach den Vorgaben
erfolgen müsste. Deshalb ist zu empfehlen, diese Bade- und
Duschwannen in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen.