Elektroinstallation in Räumen
mit Badewanne und/oder Dusche
tipped by Susanne Robakowski

Da in diesen Räumen der Körperwiderstand des Menschen durch feuchte Haut und leichtere Bekleidung verringert ist und eine meist gute Erdverbindung über das Wasserleitungssystem besteht und somit die Unfallgefahr für den Menschen sehr hoch ist, bestehen besondere Anforderungen an die Elektroinstallation.
Geringe Berührungsspannungen können bereits gefährliche Körperströme hervorrufen. Räume mit Badewanne und/oder Dusche sind sogenannte trockene Räume und werden in verschiedene Schutzbereiche nach DIN VDE 0100, Teil 701 eingeteilt:

Bereich 0
Bereich 1
Bereich 2
Bereich 3

Der Bereich 0 umfasst das Innere der Bade- oder Duschwanne.

Der Bereich 1 liegt oberhalb der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Duschwanne wird dieser Bereich mit einem Radius von 0,60 m um den Brausekopf begrenzt.

Der Bereich 2 (Sprühbereich) schließt sich an den Bereich 1 an und ist 60cm breit.

Der Bereich 3 folgt daran anschließend mit einer Breite von 2,40 m.

Die Schutzbereiche gelten nur für den Raum selbst. Feste Wände begrenzen bzw. verändern die Bereichseinteilung. Die Dicke der Wand wird vom Maß abgezogen. Bereiche hinter festen Wänden verringern sich also um das Maß der Dicke der Wand.
Zum Bereich 1 gehört auch der Raum unter der Badewanne, wenn er frei zugänglich ist (kein Werkzeug erforderlich). Ansonsten gehört der Raum unter der Badewanne zum Bereich 3 (wenn der Zugang nur mit Schlüssel oder Werkzeug möglich ist). Die Verlegung von Leitungen ist in diesen Schutzbereichen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

In Räumen mit Badewanne und/oder Dusche dürfen verlegt werden:
- Leitungen und Kabel ohne metallene Umhüllungen
(z.B. NYY, NYM
- Kunststoffaderleitungen im Isolierrohr
(z.B. H 07 V)
- Stegleitungen z.B. NYIF
(nur im Bereich 3 und außerhalb der Schutzbereiche)

Leitungen zur Stromversorgung anderer Räume dürfen nicht durch die Bereiche 0 bis 3 geführt werden. Auf der Rückseite der Wände in den Bereichen 0, 1 und 2 dürfen Leitungen nur so verlegt werden, dass eine Mindestwanddicke von 6 cm erhalten bleibt (6cm nicht mehr gefordert, sondern (50 mm Restwanddicke).
Wenn metallene Badewannen oder Duschen isoliert sind, müssen sie nicht in den zusätzlichen, örtlichen Potentialausgleich einbezogen werden (vorausgesetzt, ein Isolations-widerstand von 50 kOhm besteht). Eine Einbeziehung wird aber generell empfohlen, da eine Prüfung (Nachweis) des Isolationswiderstandes sehr aufwendig ist.
Bei fabrikfertigen Duschkabinen gelten die Gerätenormen und nicht die einzelnen Schutzbereiche. Diese Kabinen sind räumlich geschlossen. Es muss zwischen Kabinentür und Schalter ein Mindestabstand von 60cm eingehalten werden, damit die Betriebsmittel wenigstens unter erschwerten Bedingungen erreicht werden.

Im Bereich 0 sind nur fest installierte, dort erlaubte Betriebsmittel, z.B. Unterwasserleuchten, erlaubt und dürfen mit höchstans 12 Volt Schutzkleinspannung betrieben werden.

Im Bereich 1 dürfen nur ortsfeste Warmwasserwärmer und Abluftgeräte betrieben werden. Zugelassen sind auch Ruf- und Signalanlagen mit einer Spannung bis 25 Volt Wechselspannung oder bis 60 Volt Gleichspannung.

Im Bereich 2 sind zusätzlich fest installierte Leuchten zulässig.

In den Bereichen 0, 1 und 2 sind Schalter, Steckdosen und Verbindungsdosen nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind die Einbauschalter der in diesen Bereichen zugelassenen Geräte.

Im Bereich 3 dürfen Schalter, Steckdosen und sonstige elektrische Betriebsmittel angeordnet sein. Alle Verbindungs- und Gerätedosen müssen jedoch aus Kunststoff sein. Die Steckdosen sind zu betreiben: - mit Schutzkleinspannung - einzeln über einen Schutztrenntransformator - über einen FI-Schutzschalter mit Bemessungsdifferenzstrom = 30mA

In den Bereichen 0 bis 3 gelten für Betriebsmittel folgende Schutzarten:

Bereich 0 = JP x 7 - Wasserdicht
Bereich 1 = JP x 4 - Spritzwassergeschützt
Bereich 2 = JP x 4 - Spritzwassergeschützt
Bereich 3 = JP x 1 - Tropfwassergeschützt

Innerhalb der Schutzbereiche 1, 2 und 3 sind alle fremden leitfähigen Teile miteinander zu verbinden. Dieser zusätzliche (örtliche) Potentialausgleich soll die Potentialgleichheit aller dieser Teile zu jeder Zeit und unter allen Umständen garantieren und das Auftreten gefährlicher Berührungsspannungen verhindern. Alle fremden leitfähigen Teile können Wasser-, Abwasser- und Heizungsrohre sein. Diese Systeme sind durch den Potentialausgleich miteinander und gemeinsam dann mit dem Schutzleiter der elektrischen Anlage zu verbinden. Dazu ist eine P-Ausgleichsleitung mit mindestens einem Querschnitt von 4 mm² zu verwenden.
Auf einen Anschluss der metallenen Wanne kann verzichtet werden, wenn sie von Gebäude und anderen metallenen Teilen, die ein Potential einführen können, isoliert ist. Der Isolationwiderstand muss aber mindestens 50 kOhm (100 kOhm sind in der Diskussion) betragen. Das lässt sich durch Messungen nachweisen, die in jedem Badezimmer nach den Vorgaben erfolgen müsste. Deshalb ist zu empfehlen, diese Bade- und Duschwannen in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen.